Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Entschädigungsanspruch aufgrund der Enteignung eines Grundstückes zugunsten eines Europaschutzgebietes. Wie bemisst sich der Anspruch der Höhe nach?
Rechtsgrundlagen: Art 6 FFH-RL; § 37 oö NSchG; § 25 stmk NSchG