Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Rechtssache hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen einem Schwerversehrten ein Anspruch auf eine sozialversicherungsrechtliche Zusatzrente zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 205 Abs 4 ASVG
Schlagwörter: