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Vorzugspfandrecht ist mit Antrag auf Klagsanmerkung wirksam

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/47EvBl 2011, 323 - 324 Heft 7 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der Gerichtshof mit Fragen des Vorzugspfandrechts im Wohnungseigentumsrecht zu befassen. Dabei war die Berufung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Pfandgläubigern auf ihr gesetzliches Vorzugspfandrecht iZm der Klagsanmerkung zu analysieren.

Rechtsgrundlagen: § 27 WEG; § 216 EO

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