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Gegen Scheinrechtskraft hilft nur ein Abänderungsantrag

AußerstreitrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Georg Jelinek, Univ. Graz (Anmerkung)EvBl 2011/44EvBl 2011, 314 - 317 Heft 7 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich mit seiner Entscheidung zur rückwirkenden Berücksichtigung von nachträglichen Werterhöhungen im Verlassenschaftsverfahren zu befassen. Kann ein in Scheinrechtskraft erwachsener Beschluss mit einem ordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden?

Rechtsgrundlagen: ߧ 73 AußStrG; ߧ 183 AußStrG

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