Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH zur Antragslegitimation von Asylwerbern als subsidiär Schutzberechtigte in Bezug auf Unterhaltsvorschüsse zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UVG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH zur Antragslegitimation von Asylwerbern als subsidiär Schutzberechtigte in Bezug auf Unterhaltsvorschüsse zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UVG
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