Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH in Bezug auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Kindeswohl dem Vollzug einer Rückführungsanordnung bei einer Änderung maßgeblicher Verhältnisse entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: ÜArt 13 HKÜ; ߧ 110 AußStrG