Zusammenfassung: Das erkennende Gericht widmet seine Entscheidung der Realteilung einer Liegenschaft durch Wohnungseigentumsbegründung und der Tunlichkeit von Ausgleichszahlungen.
Rechtsgrundlagen: § 830 ABGB; § 843 ABGB; § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002
Schlagwörter: