Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich unter Zugrundelegung der Übergangsbestimmungen des FamErbRÄG 2004 der Erwachsenenadoption. Wie ist in Hinblick auf das anzuwendende Personalstatut zu entscheiden, wenn die Aufhebung eines vor dem 1.7.2004 geschlossenen Adoptionsvertrags beantragt wird?
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 IPRG