Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmete sich der Frage, wie sich eine kurze sexuelle Beziehung auf den Anspruch auf Ehegattenunterhalt auszuwirken vermag.
Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 2 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmete sich der Frage, wie sich eine kurze sexuelle Beziehung auf den Anspruch auf Ehegattenunterhalt auszuwirken vermag.
Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 2 ABGB
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