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Unterhaltsvorschüsse erst ab dem Folgemonat nach Vollstreckbarkeit des Titels

UnterhaltsrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/9EvBl 2011, 68 - 70 Heft 2 v. 15.1.2011

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache thematisiert das erkennende Gericht die Vollstreckbarkeit des Titels und somit die Gewährung erst ab dem darauffolgenden Monat als Voraussetzung für die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen.

Rechtsgrundlagen: § 3 UVG

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