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Unterlassungsgebot beinhaltet keine Beseitigungspflicht

ExekutionsrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Wolfgang Jelinek, Univ. Graz (Anmerkung)EvBl 2011/8EvBl 2011, 66 - 68 Heft 2 v. 15.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der exekutionsrechtlichen Auslegung von Unterlassungsgeboten und hält fest, unter welchen Voraussetzungen Exekutionsschritte wegen des Verhaltens eines Verpflichteten einzuleiten sind.

Rechtsgrundlagen: § 16 EO

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