Art 34 Z 1 EuGVVO
Dieser Leitsatz behandelt die Thematik des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) iSd Art 34 Z 1 EuGVVO. Ein Verstoß gegen die europäische ordre public ist demnach dann gegeben, wenn eine grobe Missachtung grundlegender Normen des Unionsrechts vorliegt.