§ 363a StPO; § 34 Abs 2 StGB; § 9 StPO; § 91 GOG; Art 35 MRK; § 34 Abs 2 StGB
In dieser OGH-Entscheidung wird erörtert, wann die Ausschöpfung des Rechtsweges erforderlich ist, wann eine vertikale Erschöpfung vorliegt. Der OGH geht dabei auf die Subsidiarität von Erneuerungsanträgen gegenüber anderen effektiven Remedien, die den Grundrechtsschutz gewährleisten sollen, ein.