§ 302 StGB; § 12 erster Fall StGB; § 13 Abs 1 MeldeG
Die OGH-Entscheidung befasst sich mit dem Amtsmissbrauch bei "Scheinmeldungen". Sie behandelt offene Fragen im Hinblick auf die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 302 Abs 1 StGB und warum Bürgermeister, in Ihrer Funktion als weisungserteilendes Organ, demnach unmittelbare Täter sein können.