Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob im Aufteilungsverfahren auch eine nachträgliche Forderung von Ausgleichszahlungen nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 81 EheG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob im Aufteilungsverfahren auch eine nachträgliche Forderung von Ausgleichszahlungen nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 81 EheG
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