Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Haftung des Treuhänders, der dem Käufer die Kaufsumme kreditiert. Hat der Vermögensverwalter Erkundigungspflichten verletzt?
Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Haftung des Treuhänders, der dem Käufer die Kaufsumme kreditiert. Hat der Vermögensverwalter Erkundigungspflichten verletzt?
Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB
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