Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend dem Konkretisierungsgebot in Hinblick auf Weisungen zur Schadenswiedergutmachung zu.
Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 2 StGB
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend dem Konkretisierungsgebot in Hinblick auf Weisungen zur Schadenswiedergutmachung zu.
Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 2 StGB
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