§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit dem Umfang der Informationspflichten eines Reisebüros im Hinblick auf Hinweise auf etwaige Gefahren, die nicht allgemein bekannt sind und deren Kenntnis die Auswahlentscheidung eines Durchschnittverbrauchers beeinflussen kann.