§ 10b MSchG
In dargelegter Entscheidung stellt der OGH Fragen der Beweislast für die Erschöpfung des Markenrechts dar. Wie ist vorzugehen, wenn der Beklagte seine Bezugsquellen aus Angst vor einer Marktabschottung nicht offenlegen kann oder will?
OGH 22.9.2009, 17 Ob 16/09