§ 107 TKG
In vorliegender Entscheidung hatte der OGH die Geschäftsführerhaftung für uneinbringliche Prozesskosten zu behandeln. Sind Ansprüche auf Kostenersatz aus dem TKG ableitbar?
OGH 30.9.2009, 7 Ob 166/09a
§ 107 TKG
In vorliegender Entscheidung hatte der OGH die Geschäftsführerhaftung für uneinbringliche Prozesskosten zu behandeln. Sind Ansprüche auf Kostenersatz aus dem TKG ableitbar?
OGH 30.9.2009, 7 Ob 166/09a