§ 879 Abs 3 ABGB; § 25 TKG
In vorliegender Sache war die Zulässigkeit von benachteiligenden Klauseln in Mobilfunkverträgen zu behandeln. Ist eine Klausel zulässig, die es dem Unternehmer gestattet, nach erfolgter Kündigung des Verbrauchers wegen geänderter AGB diese wieder zurückzuziehen, um der Kündigung entgegenzuwirken?