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Verlesungsermächtigung bei ohne konkrete Adresse in die Türkei zurückgekehrtem Zeugen

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/158EvBl 2010, 1079 Heft 23 und 24 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzung die Verlesung von Zeugenaussagen zulässig ist, wenn der Zeuge aufgrund seiner Rückkehr in die Türkei unbekannten Aufenthalts ist.

Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 3 StPO

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