Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob die gescheiterte Beziehung zum Dienstgeber eine dauerhafte Gesundheitsgefährdung darstellt und somit zum vorzeitigen Austritt berechtigt.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 1 AngG
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Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob die gescheiterte Beziehung zum Dienstgeber eine dauerhafte Gesundheitsgefährdung darstellt und somit zum vorzeitigen Austritt berechtigt.
Rechtsgrundlagen: § 26 Z 1 AngG
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