Zusammenfassung: Im Lichte der Unterhaltsbemessung in Insolvenzfällen klärte der OGH die Frage, ob das nicht zur Gänze zur Verfügung stehende Einkommen die Verminderung einer Unterhaltspflicht nach sich zieht. Von welcher Bemessungsgrundlage ist im konkreten Insolvenzfall auszugehen?
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB