Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich mit Besetzungsfragen zu befassen. Begründet eine gesetzliche Zuständigkeitsverschiebung zugunsten eines höheren Gerichts nach Rechtswirksamkeit der Anklage Nichtigkeit?
Rechtsgrundlagen: § 261 STPO
Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich mit Besetzungsfragen zu befassen. Begründet eine gesetzliche Zuständigkeitsverschiebung zugunsten eines höheren Gerichts nach Rechtswirksamkeit der Anklage Nichtigkeit?
Rechtsgrundlagen: § 261 STPO