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Ersatzfähigkeit unfallkausaler Stornokosten

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/119EvBl 2010, 819 - 821 Heft 18 v. 15.9.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat stellt der OGH klar, dass der Ersatz frustrierter Aufwendungen iZm einem Reisevertrag und dem unfallbedingten Verlust der Fähigkeit, einen vertraglichen Anspruch auszunutzen, einen ersatzfähigen Vermögensnachteil darstellt. Sind auch Stornogebühren ersatzfähig?

Rechtsgrundlagen: § 1293 ABGB

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