§ 174 Abs 1 StPO; § 173 Abs 1 StPO; Art 4 Abs 3 PersFrSchG
Der OGH erklärt, dass auch über einen vernehmungsunfähigen Beschuldigten UHaft verhängt werden kann, dieser ist aber ehest möglich zu vernehmen.
OGH 11 Os 140/08k
§ 174 Abs 1 StPO; § 173 Abs 1 StPO; Art 4 Abs 3 PersFrSchG
Der OGH erklärt, dass auch über einen vernehmungsunfähigen Beschuldigten UHaft verhängt werden kann, dieser ist aber ehest möglich zu vernehmen.
OGH 11 Os 140/08k