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§ 54 Abs 1 UrhG

OGH-LeitsätzeUrheberrechtÖJZ-LS 2009/12ÖJZ-LS 2009, 91 - 92 Heft 2 v. 15.1.2009

§ 54 Abs 1 UrhG

Die Veröffentlichung von Lichtbildern als Bildzitat ist dann zulässig, wenn das Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht zur bloßen Illustration diente.

OGH 4 Ob 92/08w

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