§ 54 Abs 1 UrhG
Die Veröffentlichung von Lichtbildern als Bildzitat ist dann zulässig, wenn das Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht zur bloßen Illustration diente.
OGH 4 Ob 92/08w
§ 54 Abs 1 UrhG
Die Veröffentlichung von Lichtbildern als Bildzitat ist dann zulässig, wenn das Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht zur bloßen Illustration diente.
OGH 4 Ob 92/08w