§ 18 ZPO
Der Nebenintervenient ist weder berechtigt, einen Antrag auf Zurückweisung des Beitritts eines anderen Nebenintervenienten zu stellen noch steht ihm in diesem Zusammenhang ein Rechtsmittel zu.
OGH 8 Ob 100/08a
§ 18 ZPO
Der Nebenintervenient ist weder berechtigt, einen Antrag auf Zurückweisung des Beitritts eines anderen Nebenintervenienten zu stellen noch steht ihm in diesem Zusammenhang ein Rechtsmittel zu.
OGH 8 Ob 100/08a