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§ 5 Abs 2 StEG 2005

OGH-LeitsätzeAmtshaftungÖJZ-LS 2009/9ÖJZ-LS 2009, 90 - 91 Heft 2 v. 15.1.2009

§ 5 Abs 2 StEG 2005

Der OGH behandelt die Frage der Angemessenheit der Haftentschädigung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Haftentschädigung wegen früherer Haft nicht geringer zu bemessen ist.

OGH 1 Ob 263/07v

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