§ 5 Abs 2 StEG 2005
Der OGH behandelt die Frage der Angemessenheit der Haftentschädigung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Haftentschädigung wegen früherer Haft nicht geringer zu bemessen ist.
OGH 1 Ob 263/07v
§ 5 Abs 2 StEG 2005
Der OGH behandelt die Frage der Angemessenheit der Haftentschädigung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Haftentschädigung wegen früherer Haft nicht geringer zu bemessen ist.
OGH 1 Ob 263/07v