§ 35 GBG; § 810 Abs 2 ABGB idF FamErbRÄG 2004
In der vorliegenden Entscheidung geht der OGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, wonach ein erbserklärter Erbe im Namen der Verlassenschaft (nur) mit Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts die Anmerkung der Veräußerungsrangordnung einer Nachlassliegenschaft erwirken konnte.