§ 281 Abs 1 StPO; § 127 StGB; § 133 StGB; § 153 StGB
Der OGH äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, ob fehlende bzw nicht eindeutig getroffene Feststellungen zur Abgrenzung von strafbaren Handlungen untereinander (im gegenständlichen Fall handelte es sich um Vermögensdelikte) eine Nichtigkeit des Urteils bedingen können.