In ihrem Beitrag führen die Verfasser wesentliche Entscheidungen des VfGH aus den Monaten Oktober und November 2008 an. Der VfGH hatte sich ua mit Fragen betreffend die Verfassungskonformität der Steuerbefreiung von Trinkgeldern, das Verbot des Abschlusses sog. "quota-litis" Vereinbarungen, das Kärtner Parteienförderungsgesetz sowie betreffend die Geschäftsverteilung des AsylGH und der Ausschluss der Anrufbarkeit des VwGH in Asylangelegenheiten zu befassen.