§ 5j KSchG; Art 19 ARB/GEN 2002; Art 23 ARB/GEN 2002
Der OGH hatte zu entscheiden, ob Rechtsschutzversicherer die Deckung von Gewinnzusagenprozessen unter dem Hinweis verweigern dürfen, es handle sich bei Gewinnzusagen weder um einen Schadenersatzanspruch noch einen schuldrechtlichen Vertrag.