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§ 127 AußStrG

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2009/141ÖJZ-LS 2009, 871 Heft 19 v. 1.10.2009

§ 127 AußStrG

Der OGH gestand dem Besachwalterten ein Rekursrecht in Pflegschaftssachen gegen eine gerichtliche Entscheidung zu, die im Wirkungskreis des Sachwalters liegt.

OGH 9.6.2009, 4 Ob 100/09y

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