§ 99 Abs 2 StPO; § 107 Abs 4 StPO; § 122 Abs 1 StPO
Der OGH hatte über ein Beweisverbot im Ermittlungsverfahren aufgrund einer unzulässigen Hausdurchsuchung zu befinden. Vor allem die Qualität eines anonymen Hinweises wurde dahingehend im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beleuchtet.