§ 1 Abs 1 GrBG; Art 5 MRK; PersFrSchG
Der OGH hatte sich mit einer Grundrechtsbeschwerde auf Grund einer kriminalpolizeilichen Festnahme zu befassen, wobei auf die Klarstellung des Prozessgegenstandes, nämlich die Einhaltung aller haftrelevanten Vorschriften, Wert gelegt wurde.