Zusammenfassung: Der Verfasser geht auf Fragen der Unzuständigkeitseinrede ein. Dabei befasst er sich eingehend mit den Voraussetzungen der Heilung so wie mit Ihrer Zulässigkeit. Weiters differenziert er zwischen prorogabler und unprorogabler Unzuständigkeit gegen ein Versäumungsurteil vor Gerichtshöfen, Bezirksgerichten und internationalen Instanzen und Schiedsgerichten.
Rechtsgrundlagen: § 240 ZPO; § 397a ZPO; § 104 JN