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§ 73 Abs 3 AußStrG; § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG; §§ 530 ff ZPO

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2009/134ÖJZ-LS 2009, 827 Heft 18 v. 15.9.2009

§ 73 Abs 3 AußStrG; § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG; §§ 530 ff ZPO

Der OGH setzte sich mit dem Zweck eines Abänderungsantrags iSd § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG auseinander und prüfte, in wieweit ein Abänderungswerber im Verfahren beweis- und behauptungspflichtig ist. Mit einem Praxishinweis.

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