§ 43 Abs 1 VersVG; § 43a VersVG; § 48 VersVG
Der OGH beschäftigte sich im Verfahren mit einem Wahlgericht für Versicherungsagenten und prüfte, ob ein derartiger Wahlgerichtsstand auch auf Versicherungsmakler angewendet werden kann. Mit einem Praxishinweis der EvBl Redaktion.