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§ 3 Abs 2 Z 1 KEG; § 9 Abs 1 AußStrG

AußerstreitrechtEvBl 2008/20EvBl 2008, 863 Heft 21 v. 1.11.2008

§ 3 Abs 2 Z 1 KEG; § 9 Abs 1 AußStrG

Der OGH nahm zur Abschrift einer Urkunde im Sinne von § 3 Abs 2 KEG Stellung und beleuchtete das Verhältnis zur Bestimmung des § 9 Abs 1 AußStrG. Er führte hierzu weiters aus, welche Angaben in der Urkunde anzuführen sind, wenn eine Abschrift nicht möglich ist.

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