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§ 523 ABGB

SachenrechtEvBl 2008/21EvBl 2008, 863 Heft 21 v. 1.11.2008

§ 523 ABGB

Der OGH ging auf die Qualität der Grundbuchsmappe als Beweismittel ein und beleuchtete, ob diese eine Grenze beurkunden kann. Weiters ging er der Frage nach, wer den Grenzverlauf zu beweisen hat, wenn die Grundstücke nicht im Grenzkataster eingetragen sind.

OGH 5.6.2008, 6 Ob 102/08f

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