Zusammenfassung: Der EGMR nimmt zur angemessenen Höhe der Entschädigungsleistungen in Enteignungsverfahren Stellung und erläutert, dass eine unangemessene Verfahrensdauer einen immateriellen Schaden begründet. Weiters konkretisiert er die staatlichen Handlungspflichten infolge von festgestellten Konventionsverletzungen.
Rechtsgrundlagen: Art 1 1.ZPMRK; Art 6 Abs 1 MRK; Art 34 MRK; Art 41 MRK; Art 46 MRK