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Kein Schmerzengeld für Schulunfall

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/36EvBl 2007, 200 - 201 Heft 5 v. 1.3.2007

§ 333 Abs 1 ASVG; § 335 Abs 3 ASVG

Der OGH bejaht die Anwendbarkeit der Haftungseinschränkung des § 333 Abs 1 ASVG iVm § 335 Abs 3 ASVG bei einer Bundesimmobiliengesellschaft, die die Funktion eines Schulerhalters innehat und nur ein Fruchtgenussrecht am Schulgrundstück besitzt.

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