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Rechtsbehelf bei Zustellung an Prozessunfähigen

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerÖJZ 2007/29ÖJZ 2007, 157 - 158 Heft 4 v. 15.2.2007

§ 7 Abs 3 EO; § 529 ZPO

Bei Zustellung an eine prozessunfähige Person kann kein Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung nach § 7 Abs 3 EO geltend gemacht werden. Die formell rechtskräftige Entscheidung kann nur mit Nichtigkeitsklage bekämpft werden.

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