Zusammenfassung: Der VwGH prüft, ob die in einem Materiengesetz normierte Verkürzung der Entscheidungsfrist auch im Berufungsverfahren zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 VwGG; § 73 AVG; § 18 Abs 9 Bgld BauG 1997
Zusammenfassung: Der VwGH prüft, ob die in einem Materiengesetz normierte Verkürzung der Entscheidungsfrist auch im Berufungsverfahren zu berücksichtigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 VwGG; § 73 AVG; § 18 Abs 9 Bgld BauG 1997