Zusammenfassung: Mit der Abweisung des Feststellungsantrages bringt die Behörde zum Ausdruck, dass keine humanitären Gründe für eine " Niederlassungsbewilligung-beschränkt" iSd § 73 Abs 4 NAG vorliegen.
Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 4 NAG
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Zusammenfassung: Mit der Abweisung des Feststellungsantrages bringt die Behörde zum Ausdruck, dass keine humanitären Gründe für eine " Niederlassungsbewilligung-beschränkt" iSd § 73 Abs 4 NAG vorliegen.
Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 4 NAG
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