§ 1295 ABGB
In dieser Entscheidung setzte sich der OGH erstmals damit auseinander, wann der Anspruch auf Ersatz des Zinsaufwandes für eine Mietwohnung fällig wäre und meint, dass die Leistung für Mietzinsen bei Abschluss der Verhandlung erster Instanz fällig wäre.