Zusammenfassung: Das EGMR nimmt zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern sowie zum Erfordernis einer öffentlichen mündlichen Verhandlungsführung und einer Urteilsveröffentlichung in Außerstreitverfahren Stellung. Nach Ansicht des EGMR steht die Möglichkeit zur Publikation richtungsweisender Entscheidungen im RIS nicht mit den Vorgaben des Art 6 MRK in Einklang.