§ 377 HGB
Der OGH erläutert, dass selbst das Auftreten von nach objektiven Kriterien nicht genehmigungsfähigen Mängeln die Erstattung einer Mängelrüge erfordert und betont, dass das Unterlassen der Mängelrüge den Eintritt der Genehmigungsfiktion ohne Berücksichtigung des Parteiwillens bedingt.